Sektoraler Heilpraktiker (Präsenz)
Die Erlaubnis, als „Heilpraktiker für Physiotherapie (HP Physio)“ tätig zu werden, eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Physiotherapie im Direktzugang anzubieten – therapeutisch und betriebswirtschaftlich.
Das bedeutet für Sie:
- Patienten können bei akuten oder chronischen Beschwerden direkt zu Ihnen kommen – ohne ärztliche Verordnung
- Sie dürfen eigenständig Diagnosen stellen und gemeinsam mit dem Patienten die Therapie planen
- auf Ihre heilkundlichen Maßnahmen fällt keine Umsatzsteuer an
- Sie können die Gebührenordnung für Heilpraktiker zur Abrechnung nutzen; viele Versicherungen und Beihilfen erstatten die Kosten
- Sie können klarer und direkter werben
Ihr Partner für die ersten Schritte:
- top Dozenten für alle Themenbereiche
- optimierte Lernmaterialien inkl. umfassendem Skript und ergänzendem eLearning (bereits 4 Wochen vor Kursbeginn)
- kompakte Information zu allen Startthemen: rechtliche Fragen, Diagnostik, Entscheidungsfindung, Abrechnung und Praxistipps
- integrierte schriftliche Prüfung am Ende der Fortbildung (in Thüringen ist zusätzlich eine Prüfung beim Gesundheitsamt notwendig)
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben des Mustercurriculums des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege und ermöglicht die Anerkennung nach Aktenlage in zahlreichen Bundesländern (u. a. Bayern, Brandenburg, NRW, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin). In Baden-Württemberg ist keine Anerkennung nach Aktenlage gegeben.
Weitere Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung: Berufserlaubnis als Physiotherapeut/-in, Mindestalter 25 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest.
Umfang: 60 Unterrichtseinheiten. Sie erhalten 50 Fortbildungspunkte (unter Vorbehalt).